Rheinstetten (krk). Der CDU-Stadtverband Rheinstetten fordert eine Aufhebung des in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verankerten Veröffentlichungsverbotes von Fraktionsbeiträgen von bis zu sechs Monaten vor Wahlen. Ein Antrag dazu wurde von der Mitgliederversammlung einstimmig gebilligt und soll beim CDU-Bezirksparteitag im Juni oder Juli übergeben werden, um dann im Landtag behandelt zu werden. Der Stadtverband sieht, wie es in einem von Heinz Wöstmann, Richter am Bundesgerichtshof Karlsruhe, ausgearbeiteten Papier heißt, „eine erhebliche Einschränkung der Mitteilungsmöglichkeiten zur Arbeit von Gemeinderatsfraktionen“ und beurteilt die Sperrfrist als „unverhältnismäßig“, denn ein Grund dafür sei nicht erkennbar. Bei drei Wahlen in einem Jahr – Landtags-, Bundestags- und Europawahl – wäre die Berichtsmöglichkeit für mehr als ein Jahr ausgeschlossen, was einem Fünftel der Wahlperiode eines Gemeinderates entspreche.

In seiner umfassenden rechtlichen Beurteilung kommt der Bundesrichter zum Schluss, dass die Regelung schon deshalb unverhältnismäßig sei, das sie „nicht zwischen den einzelnen Wahlen unterscheidet“. Ein Ausschluss jeder Berichterstattung in der Sperrfrist werde von der Rechtsprechung nicht verlangt. Die Beschränkung der Äußerungsmöglichkeiten der Fraktionen sei auch nicht nachvollziehbar wenn gleichzeitig Organe der Gemeinde wie OB oder Bürgermeister sowie der Gemeinderat als Gesamtheit sowie auch die Parteien nicht gehindert seien. Hinzu komme, dass etwa „Gemeinderatsfraktionen der von der Rechtsprechung entwickelten Neutralitätsverpflichtung im Vorfeld von Wahlen gar nicht unterliegen, da sie keine Staatsorgane in diesem Sinne sind, weil sie die Gemeinde und ihre Organe nicht vertreten“.

Das Thema, so Vorsitzende Julia Kühn, habe die CDU Rheinstetten „mit geringem Gehör“ bereits mit dem damaligen Ministerialdirigenten Julian Würtenberger im Innenministerium geführt. Für Wöstmann eine seltsame Entwicklung: „2015 wurde die Regelung von der Grün-Roten Regierung gegen die Stimmen der CDU eingeführt, jetzt verteidigt die CDU das plötzlich“.

M.f.G.d. BNN 13.04.2018