Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Schrempp, den in der Gemeinderatssitzung am 02. Mai 2017 im Namen der CDU Stadtratsfraktion mündlich gestellten Antrag, erhalten Sie heute in schriftlicher Form. Die Bewirtschaftung des Rheinstettener Stadtwaldes ist eine komplexe Fragestellung und sollte im Gemeinderat intensiver, als in den vergangenen Jahren üblich, diskutiert werden. Vor diesem Hintergrund beantragt die CDU Fraktion die Durchführung einer Klausurtagung vor dem Beschluss über die Forsteinrichtung für die Jahre 2018 – 2027. Ziel dieser Klausurtagung ist unter Einbeziehung aller Stadtratsfraktionen und -gruppierungen, den in der Verwaltung der Stadt Rheinstetten für Forst, Umwelt- und Naturschutz  zuständigen Mitarbeitern, des Stadtkämmerers, des Revierförsters, evtl. weiterer Vertreter des Forstamts,  sowie externer Forst-Fachleute das gemeinsame Diskutieren und ins Detail durchdenken von unterschiedlichen Handlungsoptionen für die Bewirtschaftung unseres Waldes.

Ziel der Klausurtagung ist, unterschiedliche Varianten heraus zu arbeiten, um dann die sinnvollste Bewirtschaftungsform für unseren Wald zu bestimmen. Dabei müssen die Vor- und Nachteile für Flora und Fauna, sowie für den kommunalen Haushalt erörtert werden. Nur so können wir verantwortliche Entscheidungen für unseren Wald treffen. Für die Gestaltung der Klausur wäre eine vorherige Abfrage bei allen Beteiligten, welche Aspekte ihnen  wichtig bei der Betrachtung sind, zu empfehlen. Den mündlichen Antrag ergänzend, möchte die CDU Fraktion folgende Aspekte bereits heute Ihnen nennen:

  1. Zusammenhang konkrete Baumartsauswahl, Intensität Bewirtschaftung durch Forstmitarbeiter, Qualität des Holzes
  2. Personaleinsatz:
    1. Bisheriger Personaleinsatz und Ausmaß evtl. Fehltage; wie wird das Personal eingesetzt, wenn im Wald ein Arbeiten nicht möglich ist
    2. Verhältnis und Kosten eigene Waldarbeiter zu externen Dienstleistern
  3. Aspekte des kommunalen Haushalts:
    1. Umfang und Art der Kosten, die bisher  angefallen sind; was sind Vor- und Nachteile von Gewinn und Verlust in einem Stadtwald (z.B. Auswirkungen auf die Kreisumlage)
    2. Verbuchungstechnik Forst – Bauhof: Wurden Maßnahmen, die im Bereich Städtischer Bauhof zu verorten sind, durch Waldarbeiter durchgeführt und der Kostenstelle Forst zugeordnet
  4. Möglichkeiten zur Errichtung eines Naturwaldes auf einer definierten Fläche
  5. Verlässliche Aussage darüber, wie viele Jahre die Schäden des Orkantiefs Lothar aus dem Jahr 1999 weiterhin einen derart hohen jährlichen Zuschussbedarf verursachen werden (unter der Annahme, keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ähnlichen Ausmaßes)
  6. Forstreform 2019: Prüfen, ob die Bewirtschaftung durch externe Dienstleister für die Stadt Rheinstetten vorteilig wäre