„Baumgarten“: 75 Wohneinheiten in Neuburgweier geplant 🏡 👩👩👧👦🏡👨👩👧👦
Das Gebiet in Neuburgweier ist bereits im Flächennutzungsplan
Die Stadt Rheinstetten will in Neuburgweier ein neues Baugebiet ausweisen, das später einmal rund 75 Wohneinheiten für über 150 Bewohner bieten soll. Das städtische Gebiet „Baumgarten“, am nördlichen Rand des Stadtteils zum Fermasee hin gelegen, ist bereits im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die angrenzende private Gärtnereifläche wurde auf Wunsch der Gärtnerei und als Abrundung des Gebiets ins Bebauungsplanverfahren einbezogen. Das Gebiet südlich des Staudenweges ist von der Gärtnerei, dem Friedhof sowie der bestehenden Bebauung an der Scheffelstraße gefasst und beträgt im geplanten Umfang rund zwei Hektar, wobei allerdings nur 40 % der Nettobaulandfläche von ca. 1,55 Hektar mit Wohngebäuden überbaut werden sollen.
Da also weniger als ein Hektar überbaut wird, ist nach dem noch recht jungen Paragrafen 13 b Baugesetzbuch ein beschleunigtes Verfahren möglich. Das bedeutet, dass der Bebauungsplan – obwohl mit Außenbereichsflächen und einer kleinen Fläche Vogelschutzgebiet – ohne Umweltprüfung aufgestellt werden kann. Der Verzicht auf die Umweltprüfung führte dann auch zu zwei Gegenstimmen und bei neun Ja-Stimmen. Allerdings, soll eine frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen, was beschlossen wurde. Der Paragraf 13 b sei bezüglich des Aufstellungsbeschlusses auf 31. Dezember 2019 begrenzt. Die arten- und naturschutzrechtliche Belange – auch der Vogelschutz – werden geprüft. Erst im weiteren Verfahren falle die Entscheidung, ob das Vogelschutzgebiet im Plan bleibe oder nicht. Eine Bebauung dort sei wegen der Polderplanung ohnehin nicht sofort geplant. „Die Stadt hat ja die Hohheit“, es sollten nur die planrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um später das Verfahren nicht wieder neu aufrollen zu müssen. Das Büro hat drei Varianten erarbeitet, von denen sich der Ausschuss für die Variante 3 entschied, die im Innenbereich des Plangebietes ein barrierefreies Mehrgenerationenwohnen mit oder ohne – Tendenz ohne – Tiefgarage vorsieht.
Es war ein Anliegen des Ortschaftsrates, so der Ortsvorsteher, älteren Menschen aus dem Stadtteil hier ein barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Parallel sollen aber auch junge Familien ansässig werden, „die Kindergarten und Schule vor Ort sichern“. Die Bebauung insgesamt soll nach außen hin offener sein als im dichteren Innenbereich. Angeregt wurde vom Ausschuss, das Gebiet möglichst für Bürger der Stadt offen zu halten. Das könne, so der Baubürgermeister, durch privatrechtliche Verträge mit den Investoren geregelt werden. Der Ortsvorsteher meinte dazu, dass die Rheinstettener Punkteregelung für Vergaben zum Tragen kommen könnte.
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