In der Antwort schreibt das Ministerium, dass aus infektiologischer Sicht von der Begrenzung der aktuellen Kapazität in Schwimmbädern nicht abgewichen werden kann.
Trotzdem hat das Sozialministerium zugesagt, dass bei anstehenden Entscheidungen über eine Verlängerung und evtl. Veränderung der Verordnung auch die von uns beispielhaft geschilderten Problemlagen und Veränderungsvorschläge in die Überlegungen miteinbezogen werden sollen.
Die „Corona-Verordnung Bäder und Saunen“ wurde bis zum 13.09.2020 verlängert.
Wir gehen davon aus, dass danach eine Veränderung oder eine weiter Verlängerung erfolgen wird.