In der letzten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses mussten wir zum wiederholten Mal einen fünfstelligen Betrag für Forderungen aus dem Holzverkauf niederschlagen. Das Holz wurde wiederum von der Forstverwaltung des Landes Baden-Württemberg beim Landratsamt Karlsruhe verkauft.

Wir bitten die Verwaltung die Kreisforstverwaltung zur Stellungnahme aufzufordern, wie es zu dieser Situation kam?

Die Forstverwaltung zu befragen, welche Sicherheitsleistungen eingefordert von den Abnehmern eingefordert wurden, falls nein weshalb nicht?

Wurde von der Stadtverwaltung die Geltendmachung eines Vermögensschadens geprüft?

Wir bitten um Stellungnahme der Verwaltung – nach Eingang der Antwort durch die Kreisforstverwaltung, welche Maßnahmen vorgesehen sind um künftig Forderungen in diesem Geschäftsbereich vorgesehen werden. Die CDU-Fraktion schlägt die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Holzverkauf an Großabnehmer vor. Dies soll nicht für die Abgabe von Schlagraum oder Bürgerholz (Kleinabnehmer) gelten. Die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung soll unabhängig von der künftigen Organisation des Holzverkaufs eingefordert werden.

Wir bitten außerdem um Information über den Sachstand und weitere Vorgehensweise unseres Antrags zum Haushaltsplan 2015 vom 23.02.2015.