Ein von der CDU eingebrachter Antrag macht dies möglich.

es wird zukĂŒnftig in Rheinstetten wieder die Möglichkeit geben, in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Wir sehen da fĂŒr unsere BĂŒrgerinnen und BĂŒrger in Rheinstetten den Vorteil, vor Ort und damit wieder kostengĂŒnstig ohne grĂ¶ĂŸeren Fahraufwand oder Schreibarbeit Einsicht in das Grundbuch zu nehmen.

Stadtrat beschließt die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle in Rheinstetten. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Stadtrat beschlossen, eine Grundbucheinsichtsstelle in Rheinstetten einzurichten und den dafĂŒr erforderlichen Antrag beim Justizministerium Baden-WĂŒrttemberg zu stellen. Das Justizministerium kann durch Rechtsverordnung bestimmen, dass bei einer Gemeinde eine Stelle zur Gestattung der Einsicht in das maschinell gefĂŒhrte Grundbuch und in die elektronische Grundakte sowie zur Erteilung von Ausdrucken und amtlichen Ausdrucken hieraus eingerichtet wird (Grundbucheinsichtsstelle). Die Einrichtung erlaubt es den BĂŒrgerinnen und BĂŒrgern in Rheinstetten, Grundbucheinsichten vor Ort und damit kostengĂŒnstig und ohne grĂ¶ĂŸeren Fahraufwand oder Schreibarbeit durchzufĂŒhren. Das Grundbuchamt fĂŒr Rheinstetten ist inzwischen beim Amtsgericht Maulbronn eingerichtet. Historisch war es frĂŒher in Rheinstetten angesiedelt. Die durch ZustĂ€ndigkeitsĂ€nderung eingetretenen Beschwernisse können jedenfalls in Teilbereichen durch die Einrichtung einer Grundbucheinsichtsstelle aufgefangen werden.