Liebe Rheinstettener,

gerne informiere ich Sie heute über drei von der CDU Fraktion eingebrachte Anträge in den Rheinstettener Gemeinderat. Die nächsten Tage wird die Presse wohl ausführlich darüber berichten. Im Anhang sind die von uns eingereichten Anträge nachzulesen.

UPDATE 🔝👍 von der Gemeinderatsitzung am 19. November 2019

Drei Anträge der CDU-Fraktion vom Stadtrat angenommen

Die CDU-Fraktion hat im Stadtrat mit wichtigen Anträgen Erfolg gehabt.

Der erste vom Stadtrat angenommene Antrag betraf den Fahrradweg entlang der B36. Hier hatte die CDU-Fraktion beantragt, dass an den Kreuzungen der B36 mit der Leichtsandstraße, der Querspange und Rheinaustraße die Vorfahrtachten-Schilder für den Fahrradverkehr entfernt werden und eine Vorfahrregelung für die Radfahrer hergestellt werden soll, die den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügt. Die CDU-Fraktion hatte festgestellt, dass die Querungen mit der jetzigen Regelung zu Gefahrensituationen führten, die verhindert werden sollen. Darüber hinaus will die CDU-Fraktion dem Fahrradverkehr einen höheren Stellenwert beimessen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs soll insbesondere für den gegenüber dem Autoverkehr „schwächeren“ Fahrradfahrer erhöht werden. Die Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde ist durch den Stadtrat aufgefordert, dafür nach Lösungen zu suchen.

Der zweite erfolgreiche Antrag betraf den Erhalt des Rheinstettener Amtsblatts „Rheinstetten aktuell“. Das Amtsblatt Rheinstetten ist ein allseits geschätztes Medium, um die Bevölkerung in Rheinstetten über wichtige Ereignisse in der Stadt zu unterrichten. Es bietet insbesondere den Kirchen und Vereinen die Möglichkeit, Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zu veröffentlichen. Damit dies auch im Zukunft gewährleistet ist, ist es erforderlich, dafür eine gesicherte gesetzliche Grundlage in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg zu schaffen. Die CDU-Fraktion fordert deshalb, dass die Stadt Rheinstetten in den derzeitigen Evaluationsprozess der Landesregierung betreffend die Gemeindeordnung diese Forderung einbringt. Der Stadtrat hat die Verwaltung entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion damit beauftragt.

Der dritte erfolgreiche Antrag der CDU-Fraktion forderte die Streichung der in der Gemeindeordnung vorgesehene Sperrfrist für die Stadtratsfraktionen vor Wahlen, nicht mehr im Amtsblatt die Bürger über ihre Arbeit im Stadtrat zu unterrichten. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Stadtrat eine Sperrfrist von bis zu sechs Monaten beschließen muss, in der die Stadtratsfraktionen vor Wahlen keine Informationen über ihre Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger im Amtsblatt veröffentlichen dürfen. Dies hält die CDU-Fraktion für eine unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Einschränkung der Informationsmöglichkeiten der Stadtratsfraktionen. In der Amtszeit des Stadtrates finden mindestens vier Wahlen statt. Wenn die Sperrfristen addiert werden, macht dies einen Zeitraum aus, der einen erheblichen Anteil der Amtszeit des Stadtrats ausmacht, in dem Stadtratsfraktionen den Bürgerinnen und Bürgern keine Einblicke in ihre Arbeit im Amtsblatt geben können. Der Stadtrat hat entsprechend dem Antrag der CDU-Fraktion die Verwaltung beauftragt, in den Überarbeitungsprozess für die Gemeindeordnung diese Forderung einzubringen.